Nachdem Nintendo Ende Mai auf Anfrage von Valve eine Unterlassungserklärung bezüglich des Steam-Releases von Dolphin gesendet hat, hat sich das Dolphin-Team nun dazu entschieden, den GameCube- und Wii-Emulator nicht auf Steam zu veröffentlichen.
In dem heute veröffentlichten Blogeintrag gehen die Entwickler auch noch einmal auf die verworrene Situation genauer ein. Wie oft fälschlicherweise berichtet wurde, hat (wie in unserer aktualisierten News ersichtlich) Valve zuerst bei Nintendo bezüglich der rechtlichen Situation wegen des Steam-Releases von Dolphin angefragt. Die Antwort von Nintendo hat der Steam-Betreiber dann an die Stichting Dolphin Emulator weitergeleitet und diese aufgefordert, sich mit Nintendo zu einigen. Da es aus Sicht der Dolphin-Entwickler nahezu unmöglich ist, sich mit Nintendo aufgrund ihrer Meinung zu Emulatoren zu einigen, hat man sich dazu entschieden, Dolphin nicht auf Steam zu veröffentlichen.
Wegen der Einbindung des Common-Keys (was auch ein Argument von Nintendo war, warum Dolphin Schutzmaßnahmen umgehen und damit den Digital Millennium Copyright Act tangieren würde) haben sich die Dolphin-Entwickler mit einem Anwalt zusammengesetzt und sehen dabei kein rechtliches Problem. So ist Dolphin nicht primär dazu entwickelt, Schutzmaßnahmen zu umgehen und so ein Argument hätte vor Gericht keinen Bestand.
Wie im Blogeintrag beschrieben trifft insbesondere die Sektion 17 U.S.C. § 1201(f) des DMCA zu, die sich auf Ausnahmen für Reverse-Engineering konzentriert:
"…eine Person darf technologische Mittel entwickeln und einsetzen, um eine technologische Schutzmaßnahme zu umgehen oder den durch eine technologische Schutzmaßnahme gebotenen Schutz zu umgehen, um die Identifizierung und Analyse gemäß Absatz (1) zu ermöglichen oder um die Interoperabilität eines unabhängig erstellten Computerprogramms mit anderen Programmen zu ermöglichen, wenn diese Mittel für eine solche Interoperabilität erforderlich sind, soweit dies keine Urheberrechtsverletzung gemäß diesem Titel darstellt."
(Fettmarkierung von uns)
Dort wird sogar beschrieben, dass es legal ist, Informationen (also bspw. Keys), die durch die Umgehung von technologischen Schutzmaßnahmen bezogen wurden, zu veröffentlichen, wenn es für die Interoperabilität benötigt wird. Laut Dolphins Interpretation handelt es sich dabei um einen signifikanten rechtlichen Schutz für Emulatoren, weshalb Nintendo in den 25 Jahren seit der Verabschiedung des Gesetzes nie mit einem DMCA-Claim gegen einen Emulator vorgegangen ist. Ferner sei eine Zeichenkette nicht urheberrechtlich schützbar. Der Common-Key wurde übrigens vor über 15 Jahren von bushing von Team Twiizers zu Dolphin hinzugefügt.
Und jetzt? Das Dolphin-Team macht so weiter wie bisher, nur ohne Steam-Release. Die angekündigten Features, die primär auf das Steam Deck abzielten, wie der Big-Picture-Modus und Quality-of-Life-Fixes, werden in der normalen Desktop-Version Einzug halten. Da es sich beim Steam Deck lediglich um eine x86-Linux-Maschine handelt, kann die Version dort auch so installiert werden. Leider muss man auf Steam-Features wie Cloud-Saves verzichten.
Zu guter Letzt dankt das Dolphin-Team auch noch den Freiwilligen OatmealDome, delroth und MayImilae für ihren Einsatz für die Steam-Version.