Nintendo hat vor Gericht einen wichtigen Sieg errungen: der Flashkartenverkauf in Spanien für den Nintendo 3DS ist offiziell für illegal erklärt worden. In Deutschland hat Nintendo schon früher einen solchen Sieg errungen. Gleich zwei Gerichte haben das Urteil bestätigt, wie Nintendo in einer Pressemitteilung bekanntgibt.
Das erste Urteil richtet sich gegen den Besitzer von disfrutadetuconsola.com, einem Sky3DS-Reseller, das zweite gegen den Besitzer von myconsola.com, einem Gateway– und Sky3DS-Reseller. Beides sind Flashkarten für den Nintendo 3DS. Das Zivilentscheidung vom 12. Mai 2016 verbietet den Verkauf von 3DS-Flashkarten, zudem darf dafür auch keine Werbung mehr gemacht werden. Das Kriminalurteil vom 23. Juni 2016 ist ebenso final und die Angeklagten müssen für vier Monate ins Gefängnis und Schadensersatz an Nintendo zahlen. Zudem muss das Gerichtsurteil in zwei Nachrichtenmagazinen und zwei "spezialisierten" Magazinen öffentlich gemacht werden.
Dies ist die erste Entscheidung, die den neuen Artikel 270.6 anwendet, der im Juli letzten Jahres in Kraft getreten ist. Er sieht eine maximale Haftstrafe von drei Jahren für den Verkauf von "Kopierschutzumgehungsgeräten" vor.